Finanzielle Fördermöglichkeiten
| Schüler-BAföG | |||||
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Die Fachschulausbildung kann mit 'Schüler-BAföG' gefördert werden, wenn sie vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt. Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es gibt hierbei das elternabhängige und das elternunabhängige BAföG. |
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| Meister-BAföG | |||||
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Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Meister-BAföG, regelt die Förderung von Aufstiegsfortbildung. Fachschüler können es zur Vorbereitung auf Ihren Fortbildungsabschluss erhalten. Die Förderhöhe ist hierbei abhängig vom Einkommen und dem Familienstand. |
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| Weitere Informationen | |||||
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Schüler-BAföG: Amt für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern Meister-BAföG: In Thüringen beim Landesverwaltungsamt Weimar. |
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| Sonst bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung. | |||||