Finanzielle Fördermöglichkeiten

   
  Schüler-BAföG

Die Fachschulausbildung kann mit 'Schüler-BAföG' gefördert werden, wenn sie vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt.

Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es gibt hierbei das elternabhängige und das elternunabhängige BAföG.

  Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Meister-BAföG, regelt die Förderung von Aufstiegsfortbildung. Fachschüler können es zur Vorbereitung auf Ihren Fortbildungsabschluss erhalten.

Die Förderhöhe ist hierbei abhängig vom Einkommen und dem Familienstand.

  Weitere Informationen

Schüler-BAföG: Amt für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern

Meister-BAföG: In Thüringen beim Landesverwaltungsamt Weimar.

Sonst bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung.